Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration hat geschieben und es gibt gute Nachrichten für die Freizeitenarbeit in Rheinland-Pfalz. Auch in diesem Jahr bleiben einige Sonderförderungen für Maßnahmen der Sozialen Bildung bestehen. Es werden u.a. folgende Regelungen bis Ende 2023 verlängert:

  • Absenkung der Mindestteilnehmendenzahlen pro Maßnahme von 7 auf 5
  • Anhebung der Förderungen pro Teilnehmenden von 3 auf 4 Euro pro Tag
  • Digitale Schulungsmaßnahmen bleiben förderfähig
  • Förderung der ehrenamtlichen Kraft für mehrtägige Maßnahmen ab dem 1. Tag

Eine Übersicht der aktuellen Änderungen Förderungen 2023 findet ihr hier, außerdem den Brief der Ministerin.