Es ist so weit: Ab 1. Januar 2026 startet die flächendeckende, verpflichtende digitale Maßnahmenbeantragung.

Die Beantragung von Mitteln für Maßnahmen für außerschulische Jugendarbeit (Soziale Bildung, Politische Bildung, Schulung Ehrenamtlicher) erfolgt nicht mehr auf Papier und per Post, sondern über folgende Homepage: jugendförderung-rlp.de

(Sobald andere Förderarten verfügbar sind, informieren wir Euch.) Die Software wird im laufenden Prozess weiterhin verbessert, wundert Euch also nicht, falls hier und da mal noch nicht alles perfekt ist.

Was ändert sich?

  1. Von den Antragsstellenden bis hin zum Landesjugendring müssen keine Papierdokumente mehr hin und her gesendet werden. Die Antragstellung erfolgt über die neue Förderungsseite. Diese erreicht ihr über:

  • Jugendfoerderung-rlp.de

  • Jugendförderung-rlp.de

  • JuFoe-rlp.de

  • JuFö-rlp.de

Hier sind auch Informationen zu den (bisher verfügbaren) Förderarten zu finden.

  1. Das Abschicken durch die Antragsstellenden ist nur möglich, wenn alle benötigen Informationen (z. B. Programme, Übernachtungsbescheinigungen, Teilnehmendenliste) vollständig sind.

Wir benötigen keine Originallisten mit Teilnehmendenunterschriften mehr. Stattdessen werden die Teilnehmenden online erfasst. Am Einfachsten geht das, indem Ihr die zur Verfügung stehende Excel-Vorlage befüllt.

  1. Die Anträge gelten als eingereicht, wenn sie von der Bearbeitungsebene an den Landesjugendring weitergegeben werden. Es wird keine Fristverlängerungen mehr geben! Deshalb müssen die Anträge unbedingt bis spätestens 6 Wochen nach der Maßnahme bei uns als Abrechnungsstelle vorliegen.

Ab Eingang beim Landesjugendring werden Anträge inklusive Dokumentation aller Änderungen rechtssicher gespeichert.

So, solltet ihr jetzt kalte Füße und Herzpupern haben, keine Panik! Das Programm ist wirklich anwendungsfreundlich und ihr könnt euch bei allen Fragen an uns wenden.

Gerne kommen wir auch vorbei und erklären euch das Programm in Ruhe oder schauen bei einem Zoomtermin gemeinsam danach.